Betty ist beleidigt, weil ich in einem Brief an einen Bekannten folgendes geschrieben habe:
Pkt 9:
Es ist mit Absatz 1 nicht vereinbar, eine Meinung zu kriminalisieren. Die Belästigung, Einschüchterung oder Stigmatisierung einer Person, einschließlich Festnahme, Inhaftierung, Prozess oder Haft aus
Gründen einer Meinung, stellt einen Verstoß gegen Artikel 19 Abs. 1 dar u. unter
Pkt. 11:
Der Anwendungsbereich von Absatz 2 umfasst sogar Ausdrücke, die als
zutiefst beleidigend angesehen werden können.
Die Ausdrücke „Dumme Kuh“ u. „scheußlich“ werden auch durch Art. 10 EMRK abgedeckt.
EGMR zu Art. 10 EMRK – Brose/Germany 5709/09
Nach Artikel 10 Abs. 2 der Konvention ist sie nicht nur auf „Informationen“ und „Ideen“ anwendbar, die
positiv aufgenommen oder als unschädlich oder belanglos angesehen werden, sondern auch auf solche, die beleidigen, schockieren oder beunruhigen (siehe z.B. Oberschlick ./. Österreich (Nr. 2), 1. Juli 1997, Rdnr. 29, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-IV). Artikel 10 schützt nicht nur den Inhalt der geäußerten Ideen oder Informationen, sondern auch die Form, in der sie vermittelt werden.
Dies ist in der ganzen deutschen Rechtsbeugermafia unbekannt, sonst könnte es in diesem Schweinestaat nicht über 200.000 Beleidigungsklagen
im Jahr geben. Tendenz steigend.
Der KZ-Chef Landauer u. auch die Betty bilden sich auch ein über dem BVerfG zu stehen, welches auch schon in mehreren Beschlüssen festgestellt hat, dass es in Kaisheim nicht mit rechten Dingen zugeht. Ein gewisser Prof. Dr. Arloth kommentiert solche Beschlüsse des BVerfG in einem Aufsatz, in dem er auch hervor hebt, das es eine Verletzung des Art. 10 GG ist, wenn man den vertraulichen Briefinhalt rechtswidrig für Anzeigen verwertet. Ich komme immer wieder zum gleichen Ergebnis, die grössten Verbrecher sitzen in der deutschen Justiz, war schon zu Adolf`s u. Freisler`s Zeiten so. Die heutigen haben alle noch nix dazu gelernt.
Weitere Schweinereien die in Kaisheim ablaufen: